Arbeitszeugnis: Machen Sie Ihren Anspruch geltend!
Nach § 109 Abs. 1 S. 1 GewO haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Aber Achtung – wurde Ihnen gekündigt und Sie haben noch kein Arbeitszeugnis erhalten? Nach dem Gesetz haben Sie Ihr Zeugnis bei Ihrem Arbeitgeber zunächst anzufordern und als Holschuld gleichfalls abzuholen. Ohne besonderes Verlangen erhalten […]
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