Aufhebungsvertrag

Unter einem (arbeitsrechtlichen) Aufhebungsvertrag versteht das Bundarbeitsgericht eine Vereinbarung über das vorzeitige Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Dauerarbeitsverhältnis. In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt dieser regelmäßig bei Trennungswünschen des Arbeitgebers zur Anwendung. Der Aufhebungsvertrag hat sich als geeignetes Instrument zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnisses bewiesen und sich somit im Personalwesen längst etabliert.
Der Aufhebungsvertrag regelt zumeist nicht nur das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, regelmäßig werden Themen wie Urlaub, Freistellung, Arbeitszeugnis, Dienstwagen, Herausgabepflichten und natürlich die Zahlung einer Abfindung mit vereinbart – also Angelegenheiten, die aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses resultieren oder ‒ vorausschauend ‒ resultieren könnten.
Was wir für Sie tun können
Überprüfung Ihres
Aufhebungsvertrages
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag auf formelle und inhaltliche Fehler. Wir beleuchten Ihren Arbeitsvertrag auf wichtige Ergänzungen und drohende Risiken.
Gerne geben wir Ihnen Empfehlungen an die Hand, wie Sie noch mehr Vorteile erreichen oder Risiken minimieren können.
Verhandeln eines
Aufhebungsvertrages
Sie beabsichtigen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages – gerne übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber für Sie.
Prüfung eines möglichen Anfechtungsgrundes
Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, möchten diesen jedoch gerne ungeschehen machen.
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein gesetzlicher Anfechtungsgrund oder ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns vorliegen könnte.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags
- Schnelle Rechtsklarheit
- Vermeidung eines kosten– und zeitintensiven Prozesses
- Zahlung einer Abfindung
- Erhalt eines gutes Arbeitszeugnisses
Risiken eines Aufhebungsvertrags
- Arbeitslosengeld - Sperrzeit nach § 159 SGB III
- Verlust von Rechtsansprüche (z.B. Freistellungsguthaben, Resturlaubsansprüche, sonstige offene Forderungen)
- Abfindungsanrechnung auf das Arbeitslosengeld
- Abfindungszahlung zu niedrig
Infobox
Kann ich meinen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Jede Kündigung und jede Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags gerichtet ist, kann angefochten werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorliegen. Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen.